Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen von net-tours GmbH sowie die Bestimmungen von Costa Kreuzfahrten, welche Sie HIER finden.
Reiseunterlagen & Bus- und Flugzeiten
Die detaillierten Reiseunterlagen erhalten Sie nach vollständiger Bezahlung, ca. 7-10 Tage vor Abreise.
Bitte beachten Sie, dass die Flug- sowie Fahrplanänderungen jeweils vorbehalten sind.
Die definitiven Zeiten werden wir Ihnen mit den Reiseunterlagen mitteilen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Zugtickets oder ggf. Hotelübernachtungen erst bei Erhalt der definitiven Reiseunterlagen zu buchen.
Gepäck
Das eingecheckte Gepäck sollte möglichst die Abmessungen 75x50x29cm und ein Maximalgewicht von 23kg nicht überschreiten. Des Weiteren sollte nur ein Handgepäckstück pro Person mit den Maximalmassen 55x35x25cm mitgeführt werden.
Kinderwagen oder Rollstühle sind auf jeden Fall erlaubt. Sämtliches Gepäck ist in der Kabine zu verstauen. Bitte halten Sie Ihre Kofferetiketten griffbereit, so dass Sie sie spätestens vor der Einschiffung im Hafen an Ihr Gepäck anbringen können.
Der Passagier trägt das Risiko für die Beförderung von wertvollem Gepäck alleine. Es wird empfohlen, sämtliche benötigten Arzneimittel, Dokumente oder ähnliche persönliche Gegenstände im Handgepäck mitzuführen.
Costa Club
Um alle Vorteile des COSTA Clubs nutzen zu können, legen Sie die COSTA Club Karte bei jeder Neubuchung in Ihrem Reisebüro vor und lassen Sie sie gleich nach der Einschiffung an der Rezeption registrieren. Bitte weisen Sie die Clubkarte immer vor, wenn Sie einen Vorteil beanspruchen möchten.
Kleidung
Wir empfehlen, eine breite Garderobe einzupacken – angefangen von gemütlicher, bequemer Kleidung für Exkursionen und Ausflüge (für die Besichtigung religiöser Stätten wird angemessene Kleidung – lange Hosen für Herren, bedeckte Kleidung und Schal für Damen – erwartet) bis hin zu festlicher Garderobe für die Gala-Nacht (bitte beachten Sie, dass auf einer Kreuzfahrt von 7 Nächten zwei Galanächte stattfinden). Sportliche Gäste sollten unbedingt an Badehose/Badeanzug, Trainingskleidung und Sportschuhe denken.
Für den Besuch des Spas werden Flip Flops empfohlen. Wer an einer Wanderung teilnehmen möchte, sollte an die entspr. Ausrüstung denken (Wanderschuhe). Auch Kamera und Feldstecher sind immer von Nutzen. Für die Temperaturwechsel zwischen dem klimatisierten Inneren und den Deckbereichen empfehlen wir Ihnen einen Pullover oder einen Umhang mitzubringen.
Sicherheitscheck
Für die Sicherheit der Gäste ist unser Security-Personal an Bord zuständig, das Personen und Gepäck bei Betreten und Verlassen des Schiffs in allen Anlaufhäfen im Rahmen einer Sicherheitskontrolle überprüft und durchleuchtet. Es dürfen 20kg pro Person mitgeführt werden. Wir empfehlen nur einen Koffer pro Person. Es ist nicht gestattet, Waffen, Munition und Explosivstoffe aller Art mit an Bord zu bringen. Die Mitnahme gefährlicher Chemikalien (z.B. Säuren und entflammbare Substanzen in unüblichen Mengen) ist ebenso verboten wie die Mitnahme von Feuerwerkskörpern und Gegenständen, die durch ihr Heizelement eine Brandgefahr darstellen können (z.B. Wasserkocher und Bügeleisen). Zudem sind Drohnen jeglicher Art, Laser, Laserpointer und Funkgeräte aus Sicherheitsgründen an Bord nicht gestattet. Bitte arbeiten Sie mit unserem Personal zusammen, damit die Kontrollen schnell und effizient durchgeführt werden können. Auch das Gepäck, das wir auf Ihre Kabine bringen, wird am Tag der Einschiffung kontrolliert. Wir bitten Sie auch, auf den Landausflügen keine Waffen, Messer, Dolche, Schwerter oder ähnliche Gegenstände zu kaufen. Falls sich ein solcher Artikel in Ihrem Besitz befinden sollte, werden Sie vom Sicherheitspersonal des Schiffs aufgefordert, ihn an Land zu lassen. Wir weisen ausserdem darauf hin, dass es gemäss den Hygiene und Sicherheitsvorschriften, die Costa im Sinne seiner Gäste anwendet, verboten ist, in irgendeiner Art von Gepäck Flüssigkeiten und Lebensmittel jeglicher Form mit an Bord zu bringen. Die einzigen Ausnahmen bilden Körperpflegeprodukte (z. B. Shampoo, Duschbad, Creme), Medikamente, Babyartikel oder Babynahrung sowie Produkte oder Lebensmittel für spezielle, entsprechend bescheinigte, vor Abreise angemeldete, Diäten. Das Verbot umfasst auch Getränke oder Lebensmittel, die während der Landgänge in den Anlaufhäfen gekauft wurden. Typisch regionale Produkte, die eventuell während der Landgänge gekauft wurden, werden an Bord für Sie verwahrt und Ihnen am Ende der Kreuzfahrt ausgehändigt.
Sicherheit an Bord
Wir bitten Sie sich, sobald Sie an Bord kommen, mit unseren Sicherheitsbestimmungen vertraut zu machen. Hierfür stehen Ihnen die Informationen an der Innenseite Ihrer Kabinentür zur Verfügung. Ausserdem können Sie schon beim ersten Betreten Ihrer Kabine den Sicherheitsfilm ansehen, der nur wenige Minuten dauert. Der Bordzeitschrift „Diario di bordo“ (aktuelles Tagesprogramm) entnehmen Sie bitte den Zeitpunkt der Notfallübung. Diese Notfallübung findet vor der Abreise statt und alle Passagiere sind zur Teilnahme verpflichtet. Der Hauptzweck dieser Übung besteht darin, Sie mit dem Rettungsweg vertraut zu machen, der Sie zu Ihrem Sammelplatz führt. Dieser ist ganz leicht zu finden, denn unser Personal erwartet Sie schon auf den Gängen des Schiffs, um Sie dorthin zu lotsen. Ausserdem finden Sie auch an der Innenseite Ihrer Kabinentür ein Hinweisschild mit dem Rettungsweg. Bitte berücksichtigen Sie bei der Wahl Ihrer Bekleidung, dass die Übung gegebenenfalls im Freien stattfindet und denken Sie auch daran, Ihre Schwimmweste anzulegen. Sobald Sie an Ihrem Sammelplatz angekommen sind, machen wir Sie mit den Abläufen im Fall einer Notsituation vertraut. Die Sicherheit der Gäste und der Besatzung hat für Costa Kreuzfahrten von jeher höchste Priorität. Alle Besatzungsmitglieder besitzen einen BST-Nachweis (Basic Safety Training), eine Basis-Sicherheitsausbildung, die durch ein international anerkanntes Ausbildungszentrum durchgeführt wird. Zusätzlich werden sie durch ein intensives Schulungsprogramm mit dem Schiff vertraut gemacht und festigen ihre erworbenen Kenntnisse in regelmässigen Trainingseinheiten während ihres Aufenthalts an Bord. Ausserdem erhält das Personal je nach Funktion weitere Schulungen entsprechend dem jeweiligen Einsatzbereich. Beispielsweise nehmen die für den Feuerschutz zuständigen Personen regelmässig an Feuersimulationen an Land teil. Dabei werden sie von qualifizierten Ausbildern der VVFF (spezialisierte Brandbekämpfungsorganisation) in den neuesten Techniken der Brandbekämpfung geschult. Sowohl italienische als auch internationale Ausbilder unterstützen uns bei dieser Schulungsform.
Ausflüge
Die Landausflüge sind auf die Liegezeiten des Schiffes abgestimmt. Sie können bis ca. zehn Tage vor Abfahrt online unter www.costakreuzfahrten.ch gebucht und bezahlt werden. An Bord finden Sie die Einzelheiten zu den Buchungsmodalitäten im Bordmagazin „Today“. Bei einigen Ausflügen ist die Teilnehmerzahl begrenzt, so dass wir Ihnen empfehlen, die gewünschten Ausflüge bereits zu Beginn Ihrer Kreuzfahrt zu buchen (insbesondere bei Nordland-Kreuzfahrten). Für die Durchführung der deutschsprachigen Landausflüge ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Wird diese nicht erreicht, kann es sein, dass Landausflüge unterschiedlicher Nationalitäten zusammengelegt werden. In diesem Fall ist nicht immer eine deutschsprachige Reiseleitung verfügbar. Die Kosten für die Ausflüge sind nicht erstattungsfähig.
Währung & Bezahlung
Währung an Bord und Wechselservice: Die offizielle Währung an Bord ist der Euro. Nur auf Kreuzfahrten mit Abfahrt ab asiatischen, nord- und südamerikanischen Häfen ist die offizielle Bordwährung der US-Dollar. In der Wechselstube beim Service-und-Informations-Desk des Schiffs wird Bargeld gewechselt. Die Wechselstube ist zu den im Tagesprogramm angegebenen Zeiten geöffnet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir an Bord keine Bargeldauszahlungen gegen Kreditkarte leisten können, und empfehlen Ihnen daher, genügend Fremdwährung für die Landgänge mitzunehmen.
Costa Karte: An Bord erhalten Sie eine personengebundene Costa Karte, die zur automatischen Erkennung Ihres Namens auf der Einschiffungsliste dient. Während der Kreuzfahrt ist sie Ihr praktisches Zahlungsmittel für extra Serviceleistungen und Einkäufe in den Geschäften an Bord. Dank Ihrer Costa Karte können Sie Ihre Ferien unbeschwert geniessen, denn Sie brauchen für die täglichen Ausgaben auf dem Schiff kein Bargeld mitzuführen. Diese werden Ihnen automatisch auf Ihr Kabinenkonto gesetzt, das am Ende der Kreuzfahrt mit einer Kreditkarte oder in bar zu begleichen ist. Gäste, die ihre Kreditkarte nicht registrieren lassen, müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Einschiffung einen Betrag zur Deckung der Ausgaben an Bord hinterlegen. Die Costa Karten werden innerhalb der ersten 48 Stunden aktiviert, doch wenn keine Kaution hinterlegt und keine Kreditkarte registriert wird, führen Ausgaben über 200 Euro / USD zur Sperrung der Karte. Die Hinterlegung muss je nach Bordwährung mindestens 150 Euro oder 150 USD pro Person betragen. Wenn die Ausgaben an Bord diese Kaution übersteigen, wird die Karte gesperrt und Sie werden um eine neue Hinterlegung gebeten. Am Ende der Kreuzfahrt wird der Gesamtbetrag beglichen und – im Fall eines Guthabens – wird dieses den Gästen gemäss der geltenden italienischen Gesetzgebung per Banküberweisung zurückgezahlt.
Kreditkarten: Die Registrierung Ihrer Kreditkarte ist für Sie die bequemste, einfachste und schnellste Lösung, damit Sie Ihre Ferien entspannt geniessen können. Sie können Ihre Karte innerhalb von 48 Stunden, nachdem Sie an Bord gegangen sind, an den auf dem Schiff befindlichen und dafür vorgesehenen Multimediastationen sowie beim Service-und-Informations-Desk persönlich registrieren lassen. Bordausgaben werden Ihrer Kreditkarte täglich belastet. Folgende Kreditkarten werden an Bord akzeptiert: American Express, Visa und MasterCard. Folgende Karten können wir leider nicht akzeptieren: Kundenkarten, Prepaid-Karten, aufladbare Karten sowie Visa Electron, Postepay, Bancomat, Postamat und Cirrus Maestro. Wir empfehlen Ihnen, vor der Abfahrt bei Ihrer Bank nachzufragen, welche Art von Karte Sie besitzen und wie deren Nutzungsmodalitäten sind.
EC-Karten und persönliche Schecks: Bitte beachten Sie, dass wir an Bord keine Bezahlung mit EC-Karten oder in Form von persönlichen Schecks annehmen können.
Restaurants und Gastronomie
Spezielle Diäten: Die Einhaltung spezieller Diäten kann gewährleistet werden, wenn dies bei der Buchung angegeben und vereinbart wird. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall mit, ob Sie an eine bestimmte Diät gebunden sind – z. B. hypoglykämisch für Diabetiker oder glutenfrei – oder ob eine andere Unverträglichkeit / Allergie berücksichtigt werden muss. Eine eventuelle Spezialbehandlung in Bezug auf die Lebensmittel kann nur im Hauptrestaurant gewährleistet werden. Im Sinne eines effizienten Service für unsere Gäste sind diese gebeten, zum Zeitpunkt der Einschiffung ihre Bedürfnisse beim Service- und Informationsdesk nochmals mitzuteilen. Sollten sich Gäste Produkte, die für ihre Diät erforderlich sind, von zu Hause mitnehmen, muss der Maître sofort nach der Einschiffung hiervon informiert werden, damit die Zubereitung der Mahlzeiten mit ihm abgestimmt werden kann.
Vegane Menüs: Für unsere Gäste, die zum Zeitpunkt der Buchung der Kreuzfahrt eine Meldung machen, wird eine Auswahl an veganen Menüs zur Verfügung stehen. In unseren Hauptrestaurants werden Sie ein grosses Angebot an Gerichten – vom Antipasti bis zum Dessert – vorfinden, ohne auf Geschmack verzichten zu müssen. Wir bitten Sie, Ihre Wahl beim Einschiffen beim Kundendienst-Büro und beim Restaurant-Chef rückzubestätigen.
Bars und Cafés: In den Bars und Cafés an Bord kommen zum Endbetrag 15 % Getränkegebühr hinzu.
Trinkgeld
Das Serviceentgeld ist bereits im Preis der Kreuzfahrt inkludiert.
Internet & Telefonie
Mobilfunknetz: Aufgrund von Vereinbarungen mit diversen Partnern sind alle Schiffe der Flotte durch eine Funkverbindung per Satellit abgedeckt, sodass die Kunden der grossen Mobilfunkanbieter auch auf offener See Anrufe tätigen und empfangen, SMS verschicken und empfangen sowie mobile Internetservices nutzen können. Der Telefonanschluss muss für International Roaming befähigt sein. Die Tarife werden vom jeweiligen Telefonanbieter festgelegt. Wenn sich das Schiff in der Nähe der Küste befindet, kann es sein, dass das Handy eine Verbindung zu einem Mobilfunkanbieter an Land herstellt.
Satellitenverbindung: An Bord können Sie von Ihrer Kabine aus über unsere Satellitenverbindung telefonieren. Sie können auch Faxe versenden und empfangen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Service- und Informationsdesk. Falls man vom Land aus per Telefon oder Fax mit Ihnen Verbindung aufnehmen möchte, muss der internationale Satellitencode 00870, gefolgt von der Satellitennummer des Schiffs, gewählt werden.
Internetservice: Dank Satellitenverbindung bietet das Schiff Internetzugang rund um die Uhr. Sie können sich über das WiFi an Bord oder im Internet Point einwählen. Sie können mit Ihrem PC, iPad, iPhone oder Smartphone per WiFi ins Internet gehen oder die PCs im Internet Point nutzen. Die Anleitungen für den Zugang und die Kosten des Services erhalten Sie an Bord. Sie können jeweils nur mit einem Gerät ins Internet gehen. Die Kosten werden direkt Ihrer Costa-Karte verbucht.
Internet Point: Für den Zugang zu den PCs im Internet Point brauchen Sie nur Ihre Costa-Karte durchzuziehen und der Anleitung für das manuelle Login zu folgen. Die Computer sind nicht mit Microsoft Anwendungsprogrammen ausgestattet und können weder mit persönlichen Geräten wie Fotoapparaten verbunden noch zum Herunterladen von Programmen verwendet werden. Im Internet Point stehen auch Drucker zur Verfügung (kostenpflichtiger Service).
WI-FI: Die WiFi-Verbindung steht in den allgemeinen Bereichen des Schiffes und in allen Kabinen zur Verfügung. Vor dem Zugang denken Sie bitte daran, die Verbindungseinstellungen Ihres iPads, iPhones oder Smartphones zu kontrollieren, um das WiFi an Bord möglichst effizient nutzen zu können. Wir empfehlen Ihnen, das Herunterladen von Videos oder grossen Dateien in Grenzen zu halten. Die automatischen Updates Ihres PCs, iPads oder Smartphones beeinflussen Dauer, Schnelligkeit und Kosten der Verbindung. Ausserdem sind auf diesen Geräten häufig Prozesse oder Programme aktiviert, von denen man selbst gar nichts weiss. Wir empfehlen Ihnen, diese für die Zeit der Schiffsreise zu deaktivieren (mit Ausnahme des Antiviren-Programms), denn sie verlangsamen möglicherweise das Surfen und schlagen sich deutlich in den Kosten nieder.
Rauchverbot
Costa Kreuzfahrten setzt sich dafür ein, dass auf seinen Schiffen das Rauchverbot eingehalten wird. Das Rauchen – von Zigaretten, Zigarren und Pfeife – ist in allen öffentlichen Innenbereichen der Schiffe verboten, mit Ausnahme der speziell als „Cigar Lounges“ ausgewiesenen Bereiche. Elektronische Zigaretten dürfen nur und ausschliesslich in den Kabinen und in den als „Cigar Lounge“ gekennzeichneten Bereichen verwendet werden. In den öffentlichen Aussenbereichen ist das Rauchen nur in den entsprechend gekennzeichneten und mit Aschenbechern versehenen Bereichen gestattet. Wir möchten Sie zudem daran erinnern, dass das Rauchen in den Kabinen nicht erlaubt ist – nur auf den privaten Balkonen darf geraucht werden. Zur Vermeidung von Brandgefahren ist es sehr wichtig, dass Zigaretten immer im Aschenbecher ausgedrückt werden. Auf keinen Fall dürfen brennende Zigaretten über Bord geworfen werden. Bitte beachten Sie ausserdem, dass an Bord der Costa Mediterranea und Costa Victoria keine internen Raucherzonen vorhanden sind. Wegen weiterer Informationen zum Rauchverbot auf den einzelnen Schiffen bitten wir Sie, die Webseite www.costakreuzfahrten.ch/faq zu besuchen oder unter der Telefonnummer 0800 55 60 20 anzurufen.
Schwangerschaft
Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung von werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, an Bord nicht möglich. Schwangere Reisende müssen bei Antritt der Kreuzfahrt durch Vorlage eines ärztlichen Attestes (in englischer Sprache), das nicht älter als eine Woche sein darf, nachweisen, dass gegen die Teilnahme an der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen, insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus dem Attest muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergeben. Costa schliesst keine Reiseverträge mit Kundinnen und befördert solche auch nicht, die bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, oder während der Reise erreichen würden.
Gäste mit besonderen Bedürfnissen
Costa Kreuzfahrten ist speziell um das Wohl der Gäste bemüht, die auf Grund von Geh- und Sehbehinderungen oder anderen Einschränkungen besondere Bedürfnisse haben. Es wird von den internationalen Bestimmungen verlangt, dass das Unternehmen Kenntnis von der eventuellen „Notwendigkeit persönlicher Assistenz im Notfall“ (Rollstuhl u. dgl.) der Gäste hat, damit es die entsprechenden Vorbereitungen treffen kann. Diese Informationen müssen zum Zeitpunkt der Buchung über das Reisebüro angegeben oder Costa direkt mitgeteilt werden.
Wir empfehlen Gästen mit Behinderungen, die besondere Assistenz und / oder medizinische Hilfsmittel benötigen, in Begleitung zu reisen und bei der Buchung im Reisebüro oder direkt bei Costa Kreuzfahrten die Art des Hilfsmittels (z. B. Rollstuhl) anzugeben. Wenn für den Gast aufgrund seiner Behinderung eine Begleitperson erforderlich ist, freuen wir uns, diese Begleitperson in Bezug auf den reinen Kreuzfahrtpreis gratis an Bord aufnehmen zu können; die Begleitperson muss dann mit dem betreffenden Gast in einer Kabine reisen. Zur Inanspruchnahme dieses Angebots ist es erforderlich, Costa Kreuzfahrten bei der Buchung über die besonderen Bedürfnisse des Gasts zu informieren. Die entsprechenden Unterlagen müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Bestätigung bei Costa Kreuzfahrten eingehen. Gäste mit Begleitperson erhalten barrierefrei ausgestattete Kabinen. Die kostenlose Begleitmöglichkeit für die Begleitperson wird so lange garantiert, wie barrierefreie Kabinen zur Verfügung stehen; sie ist nicht mit dem Familien-Spezialangebot kombinierbar. Bei Buchungen mit drei / vier erwachsenen Gästen gilt die kostenlose Reisemöglichkeit für die Begleitperson für das 3. oder 4. Bett, während im Fall von Familien-Spezialangeboten für das 3. oder 4. Bett ein Aufschlag von 50 % des Normalpreises für Erwachsene berechnet wird. Im Falle einer Doppelbettkabine, die von einem Erwachsenen und einem zu 50 % zahlenden minderjährigen Kind belegt wird, wird die Unentgeltlichkeit aufgrund des anteiligen Betrags des Minderjährigen berechnet. Wir weisen darauf hin, dass sich in einigen Häfen der Landgang für Gäste mit eingeschränkter Mobilität als schwierig erweisen könnte, vor allem wenn die Ausschiffung in Beibooten – sogenannten Tenderbooten – erfolgt. Unsere Schiffe verfügen über einige barrierefreie Kabinen, die auf den Schiffsplänen mit dem Buchstaben „H“ gekennzeichnet sind. Bitte beachten Sie, dass bei der Buchung eines Basic-Tarifes keine freie Kabinenwahl besteht und entsprechend keine barrierefreie Kabine (H) ausgewählt werden kann. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website im Bereich www.costakreuzfahrten.ch/faq.